Konsulardienstleistungen

  • Beglaubigung der Echtheit einer Privatunterschrift;
  • Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift und eines Siegels (oder Stempels) der zuständigen Behörden;
  • Beglaubigung der Kopien (Fotokopien) der Unterlagen;
  • Lebensbescheinigungen.

Gebühren

  • Gebühren für konsularische Dienstleistungen werden in der Höhe erhoben, die im Tarifplan 4(1) des Gesetzes über die Gebühren von 1992 festglegt ist.